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Verhandlungstermin am 30. September 2022 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 213/21 (Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Mängelrechten in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum; Altlasten als Mangel)
Geschrieben von: Pressemitteilung des BGH | Kategorie: Pressemitteilung des BGH | Kommentare : Kommentare deaktiviert